Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur steuerlichen Behandlung der von Luftfahrtunternehmen an ihre Arbeitnehmer gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge Stellung genommen und die Durchschnittswerte für Flugkilometer ab dem Kalenderjahr 2025 festgesetzt (Az. FM3-S 2334-5/29).
Tübinger Grundsteuersatzung wirksam – keine Bekanntmachungsfehler
Der VGH Baden-Württemberg hat mit Normenkontrollurteil vom 18. Juni 2026 die Wirksamkeit der Tübinger Grundsteuerhebesatzsatzung bestätigt (Az. 2 S 2228/25).