Die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Maßnahmen wie die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung auf 100.000 Euro sowie die Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung sollen lt. Bundesregierung insbesondere kleinen und mittleren Betrieben zugutekommen, aber auch Impulse für den Gebrauchtwagenmarkt setzen.
FKAustG: Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der amtlich bestimmten Schnittstelle für Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz entsprechend § 87b Absatz 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (FKAustG)