Der Bundestag hat am 04.07.2024 Änderungen bei der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen beschlossen. Durch Änderung der betroffenen Anlagen der Verordnung werden laut Bundesregierung die Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen in das Steuerrecht übertragen, um den angestrebten technischen Gleichlauf der zuwendungsrechtlichen und der ertragsteuerrechtlichen Förderungen wiederherzustellen (BT-Drucks. 20/12055).
Wer haftet bei Brand durch E-Bike?
Verursacht ein E-Bike einen Schaden, haftet lt. LG Lübeck der Halter nach dem StVG auch dann auf Schadenersatz, wenn er nichts falsch gemacht hat. Die