Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Das BMF teilt die Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der Schreiben vom 17. März 2022, vom 7. Juni 2022 und vom 13. März 2023 mit (Az. IV D 5 – S 2223/00044/030/052).

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