Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wird der zeitliche Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen lt. BMF bis auf Weiteres auch auf das Jahr 2024 erstreckt (Az. IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :023).
Befangenheit begründet: Vater der Anwältin stirbt, Richterin verweigert Terminsverlegung
Wenn die Richterin trotz Todes des Vaters der Anwältin die Terminsverlegung verweigert, begründet das die Besorgnis der Befangenheit. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 26