Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Das BMF teilt die Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben zu den steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten mit (Az. IV D 5 – S 2223/19/10003 :030).

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