Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die Gewinnanteile aus der stillen Beteiligung an der GmbH beim Kläger weder Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem. § 19 EStG noch gewerbliche Einkünfte seien, sondern Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EstG (Az. 12 K 1692/20).
Besserer Schutz bei fehlerhaften Produkten – insbesondere bei fehlerhafter Software: BMJV legt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts vor
Wer durch ein fehlerhaftes Produkt einen Sachschaden oder eine Körperverletzung erleidet, soll es künftig in vielen Fällen einfacher haben, Schadensersatz vom Hersteller zu erlangen. Die