Das FG Baden-Württemberg entschied, dass die Gewinnanteile aus der stillen Beteiligung an der GmbH beim Kläger weder Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gem. § 19 EStG noch gewerbliche Einkünfte seien, sondern Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EstG (Az. 12 K 1692/20).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese