Ein Gastwirt hat zwar die Pflicht, seinen Gästen einen gefahrlosen Aufenthalt in seinem Restaurant zu ermöglichen. Ein Gast darf jedoch nicht erwarten, auch vor Gefahren geschützt zu werden, die für den aufmerksamen Benutzer ohne weiteres erkennbar sind und auf die er sich einstellen kann. So entschied das LG Frankenthal (Az. 7 O 264/23).
BFH zu den Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG
Weichen die Anforderungen an die Leistungsbeschreibung für Rechnungen i. S. v. § 14c UStG von denjenigen des § 15 i. V. m. § 14 Abs.