Ein Gastwirt hat zwar die Pflicht, seinen Gästen einen gefahrlosen Aufenthalt in seinem Restaurant zu ermöglichen. Ein Gast darf jedoch nicht erwarten, auch vor Gefahren geschützt zu werden, die für den aufmerksamen Benutzer ohne weiteres erkennbar sind und auf die er sich einstellen kann. So entschied das LG Frankenthal (Az. 7 O 264/23).
Bericht über die außerordentliche Sitzung am 30. April 2026
Der Beirat der WPK berichtet über seine außerordentliche Sitzung am 30. April 2026.