Mit „Stop the Clock“ hat sich der Europäische Gesetzgeber dazu entschlossen, die Uhr anzuhalten, die Einführung der Berichtspflichten zu verschieben und damit die Mitgliedstaaten aus dem Umsetzungsverzug zu entlassen. Gleichzeitig verschafft „Stop the Clock“ dem Gesetzgeber die erforderliche Zeit, um die eigentlichen Vereinfachungen der Berichtspflichten von CSRD und CS3D zu verhandeln. Der DStV begrüßt dies.
Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung sind mit dem Grundgesetz vereinbar
Das BVerfG entschied, dass die gesetzlichen Regelungen der sog. Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer verfassungsgemäß sind, soweit Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis