Im Wohnungsbau sind im Februar 2023 mehr Aufträge storniert worden als im Vormonat. Das geht aus einer Umfrage des ifo Instituts hervor.
Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags
Das LG Flensburg hat entschieden, dass der Grundstückskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückabzuwickeln ist, da der von der Verkäuferin zugesicherte Dachgeschossausbau baurechtlich nicht genehmigungsfähig war (Az.