Wenn ein Anwalt eine Revisionsschrift verfasst und lediglich einfach signiert, muss er sie grundsätzlich auch über das eigene beA ans Gericht übermitteln. Versendet hingegen eine Kollegin die fremde Revisionsschrift mit einer einfachen Signatur des Kollegen über ihr eigenes beA, ist die Übermittlung nicht formwirksam – das gilt auch dann, wenn sie offizielle Vertreterin ist. So der BGH (Az. 5 StR 164/23). Darauf weist die BRAK hin.
„Stahlschock“ könnte jährlich 50 Milliarden Euro Wertschöpfung kosten – Abbau von Stahlproduktion würde Resilienz der Wirtschaft schwächen
Bis zu 50 Milliarden Euro jährlicher Wertschöpfungsverlust drohen der deutschen Wirtschaft, wenn sie ohne inländische Stahlproduktion in einen globalen „Stahlschock“ geriete. Das ist ein Szenario,