Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden. Dies entschied das FG Düsseldorf (Az. 3 K 2389/21 E).
Täuschende Lehrerin wird zu Recht nicht eingestellt
Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung versagen, weil sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. So das VG Gelsenkirchen