Das ArbG Göttingen hat entschieden, dass die geplante Betriebsversammlung des Musashi-Werks in Hann. Münden am 29.10.2025 als ordentliche Betriebsversammlung stattfinden darf, nachdem sich Arbeitgeberin und Betriebsrat in der mündlichen Verhandlung auf eine verkürzte Durchführung geeinigt haben (Az. 4 BVGa 4/25).
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung: Selbst finanzierte Kryotransfers nicht auf Höchstzahl anzurechnen
Das LSG Schleswig-Holstein hat über die Frage verhandelt, ob bei der gesetzlich vorgesehenen Begrenzung auf drei von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Maßnahmen der künstlichen