Das AG München hat die Klage eines Handwerksbetriebs abgewiesen, da es dem darlegungs- und beweispflichtigen Handwerksbetrieb nicht gelang, zu belegen, dass die zusätzlich in Rechnung gestellten Arbeiten gegen eine zusätzliche Vergütung zu erbringen waren (Az. 275 C 13938/23).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.