Ein Wohnungseigentümer darf Bienenvölker ohne Zustimmung der Wohnungseigentumsgemeinschaft nicht auf seinem Balkon halten. Das hat das LG Köln entschieden (Az. 15 S 17/25).
Busfahrer verursacht grob fahrlässig schweren Verkehrsunfall – ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung