Das AG München wies eine Klage auf Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Grabpflege bis zum Ablauf des Grabnutzungsrechts ab (Az. 158 C 16069/22).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein