Streit um Kamera auf Nachbargrundstück

In einem Nachbarschaftsstreit sah das AG München in dem Aufstellen einer Kamera auf dem Nachbargrundstück eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und bestätigte eine einstweilige Verfügung, wonach der Antragsgegnerin dies untersagt wurde (Az. 171 C 11188/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bundesrat verlangt umfassende BAföG-Reform

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das BAföG grundlegend zu reformieren. Aufgrund ihrer Praxiserfahrung bei der Umsetzung der staatlichen Studienfinanzierung seien die Länder frühzeitig an