Streit um Kamera auf Nachbargrundstück

In einem Nachbarschaftsstreit sah das AG München in dem Aufstellen einer Kamera auf dem Nachbargrundstück eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und bestätigte eine einstweilige Verfügung, wonach der Antragsgegnerin dies untersagt wurde (Az. 171 C 11188/22).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Bundesregierung senkt Wachstumserwartung

Laut der Frühjahrsprojektion erwartet die Bundesregierung nur noch 0,5 Prozent Wachstum des Bruttoinlandsprodukts für 2026 – auch als Folge der Auswirkungen des Irankrieges.