Im Streit um die Wiedergabe des Fernsehprogramms in den Patientenzimmern eines Münchner Krankenhauses wies das AG München eine Klage auf Lizenzschadensersatz in Höhe von 1.130,52 Euro ab (Az. 142 C 488/22).
Hinweisgeberschutz reloaded
Der DStV reicht seine Stellungnahme zur Bewertung der Hinweisgeberschutz-Richtlinie bei der EU-Kommission ein. Dabei fordert der DStV, dass die Beraterschaft, wie Rechtsanwälte, vom Anwendungsbereich ausgenommen