Das wiederholte Klopfen gegen die Decke stellt keine Notwehr gegen die Lärmbelästigung durch eine Industrienähmaschine in der darüberliegenden Wohnung der Nachbarin dar. Dies entschied das AG München (Az. 173 C 11834/23).
Hacker am Gartenzaun?
Muss ein Werkunternehmer sich Zahlungen seines Kunden auf das Konto eines Betrügers anrechnen lassen, wenn dieser seinen E-Mail Account hackt und gegenüber dem Kunden manipuliert,