Das AG München hat entschieden, dass zwischen dem Fitnessstudio und einem 17-Jährigen, der nicht „Hauptnutzer“ eines Testangebots war, kein wirksamer Mitgliedschaftsvertrag zustande gekommen ist und die geltend gemachten Beitragsforderungen daher nicht bestehen. (Az. 172 C 17124/24).
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
Die im Jahr 2022 einmalig ausgezahlte Energiepreispauschale ist auch für Rentenbeziehende einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 2. Senat des Sächsischen Finanzgerichts mit drei Urteilen entschieden (Az.