Streit um Nutzung eines kostenlosen Testangebots für 17-Jährigen: Kein wirksamer Vertragsschluss mit Fitnessstudio

Das AG München hat entschieden, dass zwischen dem Fitnessstudio und einem 17-Jährigen, der nicht „Hauptnutzer“ eines Testangebots war, kein wirksamer Mitgliedschaftsvertrag zustande gekommen ist und die geltend gemachten Beitragsforderungen daher nicht bestehen. (Az. 172 C 17124/24).

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