Streit um Scheinzypresse an der Grundstücksgrenze

In einem Nachbarschaftsstreit verurteilte das AG München den Beklagten zur Beseitigung der auf seinem Grundstück an der Grundstücksgrenze zum Klägergrundstück neben dem dort befindlichen Garagengebäude stehenden Scheinzypresse (Az. 155 C 10864/18).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Gesetzliche Neuregelungen im August 2024

Das BAföG steigt. Die Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche Milliarden fließen in eine leistungsfähige Bahninfrastruktur. Diese