Im Streit um Rückzahlung von Vergütung für die Gasversorgung lehnte das AG München eine Klage auf Zahlung von 4.259,56 Euro ab (Az. 172 C 12407/23).
BFH zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter
Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob eine „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“ i. S. des § 52 Abs. 2 Satz 1