Der EU-Ministerrat nahm am 21.05.2024 Pläne für die
Reform des europäischen Strommarkts abschließend an. Auf dem Weg zu einer CO2-freien EU können Verbraucher in der gesamten EU nun von stabileren Energiepreisen, einer geringeren Abhängigkeit vom Preis fossiler Brennstoffe und einem besseren Schutz vor künftigen Krisen profitieren.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür