Sturz nach Karnevalssitzung: LG Köln weist Schmerzensgeldklage gegen die Stadt Köln ab

Das LG Köln hat eine Schmerzensgeldklage gegen die Stadt Köln abgewiesen, weil der Kläger eine Verletzung der winterlichen Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend dargelegt hat (Az. 5 O 25/25).

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