Wird das Arbeitsverhältnis einer Syndikusanwältin mittels dreiseitiger Vereinbarung praktisch unverändert übernommen, gilt ihre Zulassung fort. So entschied der AGH Baden-Württemberg (Az. AGH 5/2023 II).
Ordentliche Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin wirksam
Das ArbG Berlin hat die fristlose Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam, die ordentliche Kündigung jedoch als wirksam angesehen (Az.