Wird das Arbeitsverhältnis einer Syndikusanwältin mittels dreiseitiger Vereinbarung praktisch unverändert übernommen, gilt ihre Zulassung fort. So entschied der AGH Baden-Württemberg (Az. AGH 5/2023 II).
Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031
Die WPK hat zur gemeinsamen Stakeholder-Umfrage zur Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031 (Joint Stakeholder Survey: Shaping IAASB