Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen

Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein den Mobilfunkvertrag betreffende Servicebedingungen. Nicht der Handy-Verkäufer, sondern der Mobilfunkanbieter sei Verwender dieser Bedingungen, entschied das OLG Frankfurt (Az. 6 U 117/24).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Arbeiten im Ruhestand verbreitet

Die Beschäftigung von Rentnern und Pensionären ist in vielen Betrieben und öffentlichen Dienststellen verbreitet. Das zeigt eine neue Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung. Mehr als die Hälfte