Unter Berücksichtigung der im 1. Halbjahr 2024 getätigten Neuabschlüsse und der in den Vorjahren für 2024 bereits vereinbarten Tariferhöhungen steigen die Tariflöhne in diesem Jahr nominal um durchschnittlich 5,6 %. Angesichts eines deutlichen Rückgangs der Inflationsraten auf durchschnittlich 2,4 % im 1. Halbjahr 2024 ergibt sich hieraus lt. Hans-Böckler-Stiftung real eine Lohnsteigerung von 3,1 %.
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür