Unter Berücksichtigung der im 1. Halbjahr 2024 getätigten Neuabschlüsse und der in den Vorjahren für 2024 bereits vereinbarten Tariferhöhungen steigen die Tariflöhne in diesem Jahr nominal um durchschnittlich 5,6 %. Angesichts eines deutlichen Rückgangs der Inflationsraten auf durchschnittlich 2,4 % im 1. Halbjahr 2024 ergibt sich hieraus lt. Hans-Böckler-Stiftung real eine Lohnsteigerung von 3,1 %.
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese