Da der Vermieter in der Regel keine Möglichkeit hat, die Verunreinigung von Balkonen mit Taubenkot zu verhindern, kann der Mieter in diesem Fall weder die Miete mindern, noch von dem Vermieter deren Reinigung verlangen. Dies entschied das AG Hanau (Az. 94 C 21/22).
Erschließungsbeiträge für Straße „Am Birkenflur“ in Buchen rechtmäßig
Das VG Karlsruhe hat die Klagen von mehreren Eigentümern gegen ihre Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Straße „Am Birkenweg“ abgewiesen. Die beklagte Stadt Buchen hatte