Für einen tauschähnlichen Umsatz in der Entsorgungsbranche gelten nach einem neuen Schreiben des BMF die Grundsätze des BFH-Urteils V R 7/22 vom 18. April 2024. Zudem wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert (Az. III C 2 – S 7119/00004/002/027).
Tarif Bundle: Handy-Verkäufer ist nicht verantwortlich für Servicebedingungen
Vermittelt ein Handy-Verkäufer die Möglichkeit zum gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunkvertrages und kommen die Verträge nur bei Akzeptanz von Servicebedingungen zustande, haftet er nicht für allein