Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei (§ 374 AO) teilweise stattgegeben. Wenn es im Verlauf der Hauptverhandlung zu Erörterungen zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten komme, die eine Verständigung zum Gegenstand haben, müsse der Vorsitzende deren Gegenstand und wesentlichen Inhalt mitteilen (Az. 2 BvR 294/22).
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,