Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei (§ 374 AO) teilweise stattgegeben. Wenn es im Verlauf der Hauptverhandlung zu Erörterungen zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten komme, die eine Verständigung zum Gegenstand haben, müsse der Vorsitzende deren Gegenstand und wesentlichen Inhalt mitteilen (Az. 2 BvR 294/22).
Ansprüche einer kreditgebenden Bank werden nicht vom Anwendungsbereich eines Kapitalanleger-Musterverfahrens erfasst
Der BGH hat über die Wirksamkeit eines Beschlusses entschieden, mit dem ein in erster Instanz anhängiger Zivilprozess im Hinblick auf ein im Zusammenhang mit dem