Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat die Kurabgabensatzung 2021 für teilweise unwirksam erklärt. Die §§ 1 bis 8 und § 9 Absatz 5 Satz 1 der Kurabgabensatzung 2021 seien mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und damit unwirksam (Az. 4 K 756/21).
ZEW-Index verschlechtert sich weiter
Nach dem starken Einbruch der Erwartungen im März trüben sich diese lt. ZEW im April weiterhin ein. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage erfährt ebenfalls