Viele Unternehmen (41 %) in Deutschland planen mit der Neueinstellung von Teilzeitkräften. Eine knappe Mehrheit von 54 % hingegen will keine neuen Teilzeitstellen anbieten. Das geht aus der Randstad-ifo-Personalleiterbefragung hervor.
Rückzahlung von Arbeitslosengeld nur bei grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers
Das SG Landshut entschied, dass eine Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes mangels grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers unzulässig ist. Die Voraussetzungen für die Rücknahme- und Erstattungsentscheidung gemäß §