Die Klage eines Teststellenbetreibers aus Dortmund gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung i. H. v. fast 600.000 Euro durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sowie gegen die Versagung der Vergütung eines noch nicht abgerechneten Monats in Höhe von weiteren knapp 11.000 Euro ist auch beim OVG Nordrhein-Westfalen erfolglos geblieben (Az. 13 A 3462/25).
Biogene Abfälle: Kein Anspruch auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Das VG Gießen hat eine Klage abgewiesen, mit der die Klägerin eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen