Die Klage eines Teststellenbetreibers aus Dortmund gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung i. H. v. fast 600.000 Euro durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sowie gegen die Versagung der Vergütung eines noch nicht abgerechneten Monats in Höhe von weiteren knapp 11.000 Euro ist auch beim OVG Nordrhein-Westfalen erfolglos geblieben (Az. 13 A 3462/25).
Bundestag stimmt „Recht-auf-Reparatur-Richtlinie“ zu
Der Bundestag hat am 25.06.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ (BT-Drs. 21/5923) in der vom Ausschuss