Tierschutz: Haltungs- und Betreuungsverbot aufgrund erheblicher Tierhaltungsmängel rechtmäßig

Das VG Gießen hat die Klage einer Tierhalterin gegen den Landkreis Gießen abgewiesen. Damit wurde ein gegenüber der Klägerin ergangenes Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde bestätigt (Az. 4 K 991/22.GI).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Niqab-Verbot für Fahrzeugführerin bestätigt

Der VGH Hessen hat das Urteil des VG Darmstadt bestätigt, wonach beim Führen eines Kraftfahrzeugs ohne eine hierfür vorliegende Ausnahmegenehmigung keine Gesichtsvollverschleierung in Form eines