Tierschutz: Haltungs- und Betreuungsverbot aufgrund erheblicher Tierhaltungsmängel rechtmäßig

Das VG Gießen hat die Klage einer Tierhalterin gegen den Landkreis Gießen abgewiesen. Damit wurde ein gegenüber der Klägerin ergangenes Haltungs- und Betreuungsverbot für Hunde bestätigt (Az. 4 K 991/22.GI).

Beitrag teilen:

Ähnliche Beiträge

Russland-Sanktionen: Eingefrorene Gelder

Wegen der sog. Russland-Sanktionen eingefrorene Gelder bleiben auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eingefroren. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 17 U 20/25).