Zu den mittelständischen Unternehmen zählen nach Definition des IfM Bonn nur diejenigen Unternehmen, bei denen Eigentum und Leitung in der Hand von maximal zwei natürlichen Personen oder deren Familienangehörigen liegen. Daher zählen auch Unternehmen mit über 250 Beschäftigten zum Mittelstand, wenn die Familienangehörigen noch mindestens 50 % der Unternehmensanteile halten und aktiv in der Geschäftsführung tätig sind. So ermittelt das IfM Bonn jährlich die volkswirtschaftliche Bedeutung des Mittelstands auf Basis der KMU-Definition.
ESMA: ESEF-Taxonomie 2024 und Aktualisierung der ESEF Conformance Suite
Am 08.01.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) die ESEF-XBRL-Taxonomiedateien 2024 sowie eine Aktualisierung der ESEF Conformance Suite veröffentlicht,