In 2022 haben lt. IfM Bonn geringfügig mehr Unternehmen Insolvenz angemeldet als im Jahr zuvor (+4,3 %). Deutlich stärker fiel der Anstieg bei Unternehmen mit 11 bis 100 Beschäftigten aus (+26,1 %). Die Mehrheit aller Insolvenzanträge stammte in 2022 jedoch erneut von Kleinstunternehmen (bis zu 10 Beschäftigte).
Landesrechtliches Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer mit der Bayerischen Verfassung vereinbar
Der BayVerfGH hat eine Popularklage der Landeshauptstadt München und zweier weiterer bayerischer Städte gegen das landesrechtliche Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer in Art. 3 Abs. 3