In 2022 haben lt. IfM Bonn geringfügig mehr Unternehmen Insolvenz angemeldet als im Jahr zuvor (+4,3 %). Deutlich stärker fiel der Anstieg bei Unternehmen mit 11 bis 100 Beschäftigten aus (+26,1 %). Die Mehrheit aller Insolvenzanträge stammte in 2022 jedoch erneut von Kleinstunternehmen (bis zu 10 Beschäftigte).
Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen
Für den Regress wegen Anwaltsverschuldens ist es irrelevant, ob eine Rechtsschutzversicherung ohne rechtliche Verpflichtung gezahlt hat, so der BGH (Az. IX ZR 79/25). Über diese