Aus Sicht der BRAK ist eine erneute Überprüfung und ggf. Aktualisierung des Streitwertkataloges dringend geboten, da seit seiner letzten Aktualisierung mehr als zehn Jahre verstrichen sind.
Energiepreispauschale auch für Rentner einkommensteuerpflichtig
Die im Jahr 2022 einmalig ausgezahlte Energiepreispauschale ist auch für Rentenbeziehende einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 2. Senat des Sächsischen Finanzgerichts mit drei Urteilen entschieden (Az.