Das Land NRW hat es zu Recht abgelehnt, einen Kommissaranwärter, der während seiner Ausbildung heimlich ein Gespräch mit einem Landesbediensteten aufgezeichnet und im Rahmen eines Dienstunfallverfahrens widersprüchliche Angaben gemacht hat, in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeivollzugsdienst zu übernehmen. So das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 6 A 383/20).
BFH: Auswirkung einer Fiskalerbschaft auf einen Duldungsbescheid
Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrecht erlischt und der Duldungsanspruch untergeht. Die Steuerschuld gilt in