Hat ein Arbeitgeber die Betriebsgröße falsch beurteilt und deshalb keine Massenentlassungsanzeige erstattet, ist jedoch derzeit unklar, ob dies weiterhin zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Das vom BAG entwickelte Sanktionssystem steht möglicherweise nicht im Einklang mit der Systematik des Massenentlassungsschutzes, wie er durch die Massenentlassungsrichtlinie (MERL) vermittelt wird, und könnte darum unverhältnismäßig sein. Das BAG hat daher das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-134/22 ausgesetzt (Az. 6 AZR 157/22 (A)).
Neue Initiativen der EU-Kommission: Langzeitarbeitslosigkeit verringern, erschwinglichen Wohnraum schaffen
Die EU-Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung neuer Wege zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit mit einem Aufruf zu Vorschlägen in Höhe von 23 Millionen Euro.