Umsatzsteuer bei der Verwaltung unselbständiger Stiftungen

Das BMF hat die umsatzsteuerliche Behandlung der Verwaltung unselbständiger Stiftungen aufgrund des BFH-Urteils V R13/22 neu geregelt und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert (Az. III C 2 – S 7100/00097/037/064).

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