Das BMF gibt die Neufassung des § 4 Nummer 18 UStG durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zum 1. Januar 2020 bekannt (Az. III C 3 – S-7175 / 21 / 10003 :003).
Nordrhein-Westfalen setzt als erstes Bundesland auf Künstliche Intelligenz in der Steuerveranlagung
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Ab Mai 2025 wird in vier Pilotfinanzämtern des Landes erstmals ein KI-Modul zur Unterstützung