Das BMF ändert Abschnitt 4.15.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 27. 02 2023 – III C 2 – S 7220/22/10002 :010, BStBl I Seite 351, geändert worden ist, aufgrund des BFH-Urteils XI R 52/13 vom 16. Dezember 2015 (Az. III C 3 – S-7171 / 19 / 10002 :001).
Reservierungsbestätigung: Hotelzimmeranfrage enthält kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags
Die Bitte um Reservierung von Hotelzimmern ohne Kenntnis der Zimmerpreise ist mangels Rechtsbindungswillens kein Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sie ist allein eine Aufforderung an