Das BMF hat auf Grund des EuGH-Urteils C-90/20 vom 20.01.2022 zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen Stellung genommen und den UStAE angepasst (Az. III C 2 – S-7100 / 19 / 10004 :005).
Anforderung von Abrechnungsbelegen ist kein Einsichtnahmeersuchen bei dem Vermieter
Das LG Hanau hat entschieden, dass die Anforderung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung kein wirksames Einsichtnahmeersuchen darstellt, wenn die Einsicht bei dem Vermieter zumutbar ist. Hierfür