Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden nach § 3 Abs. 6 UStG ein neuer Absatz 6a angefügt und in Absatz 6 die Sätze 5 und 6 gestrichen. Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 01.10.2010 geändert (Az. III C 2 – S-7116-a / 19 / 10001 :003).
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt