Das BMF teilt mit, dass in Abschnitt 1.1 UStAE nach Absatz 25 ein Absatz 26 angefügt wird. Dieser berücksichtigt die sog. Marktgebühren und Vorkosten nach kürzlich ergangenen BFH-Urteilen (Az. III C 2 – S-7200 / 19 / 10006 :001).
Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH
Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann,