Das BMF teilt mit, dass in Abschnitt 1.1 UStAE nach Absatz 25 ein Absatz 26 angefügt wird. Dieser berücksichtigt die sog. Marktgebühren und Vorkosten nach kürzlich ergangenen BFH-Urteilen (Az. III C 2 – S-7200 / 19 / 10006 :001).
Arbeitsförderung: Kein Kurzarbeitergeld bei Scheinarbeitsverhältnis
Voraussetzung für den Anspruch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist unter anderem, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Den Anspruch auf Kurzarbeitergeld macht der Arbeitgeber