Das BMF teilt mit, dass in Abschnitt 1.1 UStAE nach Absatz 25 ein Absatz 26 angefügt wird. Dieser berücksichtigt die sog. Marktgebühren und Vorkosten nach kürzlich ergangenen BFH-Urteilen (Az. III C 2 – S-7200 / 19 / 10006 :001).
Bericht über die Sitzung am 28. November 2025
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.