Das BFH-Urteil V R 2/22 (V R 6/18) vom 21. April 2022, ist lt. BMF ausschließlich auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln anzuwenden, es sei denn, es ergibt sich aus der Art der Aufmachung oder der Menge der Abgabe beim Verkauf, dass diese nicht zum Verbrennen bestimmt sind (Az. III C 2 – S-7221 / 19 / 10002 :004).
Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025
Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 veröffentlicht.